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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungsvereinbarungen, Lieferungen sowie Nebenleistungen der Firma SchädEX GmbH. Es gelten ausschließlich die Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Firma SchädEX GmbH. Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn die Firma SchädEX GmbH stimmt diesen schriftlich zu. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

 

Die von der Firma SchädEX GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

 

Die Firma SchädEX GmbH erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber oder ihrer bzw. seinen Beauftragten, zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin, beim Auftraggeber oder ihrer bzw. seinen Beauftragten.

 

2. Angebot, Vertragsabschluss und Auftragserteilung

 

2.1 Zustandekommen des Vertrages

 

Angebote sind stets freibleibend, die Geltungsdauer von Angeboten der Firma SchädEX GmbH beträgt 3 Monate nach Abgabe sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Ein Vertrag- oder Auftragsabschluss kommt nur durch die Übermittlung des beiderseitig unterschriebenen Vertrags bzw. einer Auftragsbestätigung auf dem Postweg oder per E-Mail zustande und verpflichtet zur Zahlung des jeweils festgelegten Auftrags.

 

2.2 Dauer des Vertrages

 

Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Auftrags.

 

2.3 Vertragsänderungen

 

Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch schriftliche Vereinbarungen geändert werden, bleibt dadurch die Wirksamkeit anderer Punkte unberührt. 

 

2.4 Vertragslösung

 

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtigen Grund ist insbesondere anzusehen: 

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·       Wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder 

·       Wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in   Zahlungsverzug gerät. 

·  Wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. 

 

3. Leistungen und Fristen

 

Die von uns zu erbringenden Leistungen umfassen die detailliert aufgelisteten Aufgaben, die im Vertrag bzw. Auftragsbestätigung beschrieben sind.Werden fest vereinbarte Fristen oder Termine von beiden Parteien nicht eingehalten ist ein Geltend machen von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen, es sei denn der Verzug ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.

 

4. Preis und Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise und Leistungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.Soweit nicht anders vereinbart sind erteilte Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist die Firma SchädEX GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu verrechnen. Die Firma SchädEX GmbH ist berechtigt, im Fall von Zahlungsrückständen des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten.

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Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

 

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

5. Gewährleistung

 

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei begründeter Beanstandung wird kurzfristig nachgebessert bzw. nachgeliefert. Bei Schadensersatzansprüchen ist grundsätzlich ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.

 

6. Haftung

 

Schadensersatzansprüche gegen die Firma GmbH sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Der Höhe nach ist die Haftung der Firma SchädEX GmbH beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum der Firma SchädEX GmbH und dürfen somit vorher nicht verkauft oder verpfändet werden. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

 

8. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Der Erfüllungsort ist der Ort des zu behandelnden Objektes. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Mönchengladbach. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

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Revisionsstand 20.12.2019 | SG

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